Wenn Eltern oder Kinder pflegebedürftig sind, ist das häufig eine große Herausforderung für die Angehörigen, auch finanziell. Deshalb freuen wir uns, dass heute auch der Bundesrat dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zugestimmt hat. Damit kann das Gesetz wie geplant zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Für Angehörige bedeutet das, dass sie finanziell erst dann vom Sozialamt herangezogen werden, wenn sie im Jahr 100.000 Euro oder mehr verdienen.
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