Planungssicherheit für Brütereien und Geflügelwirtschaft

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Anlässlich des gestrigen Bundestagsbeschlusses zur Anpassung der Fristen zum Tötungsverbot von Hühnerembryonen im Ei, äußert sich Susanne Mittag, MdB, und Obfrau im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft:

„Bereits in den Koalitionsvertrag der großen Koalition hatte die SPD 2018 ein Ende des Tötens von männlichen Hühnerküken aus Legelinien hineinverhandelt. Nachdem die CDU-Landwirtschaftsministerin bei der Umsetzung sehr zögerlich war, erhielten wir 2019 Rückenwind durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, demzufolge das Töten männlicher Küken aus diesen Zuchtlinien aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten keinen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes darstellt. 2021 war es dann so weit. Wir beschlossen das Verbot des Kükentötens ab 01.01.2022 und als weiteren Schritt das Verbot des Tötens von Hühnerembryonen im Ei vor dem siebten Bruttag ab dem 01.01.2024.

Bis zu diesem Zeitpunkt war nach damaligen wissenschaftlichen Stand ein Schmerzempfinden beim Hühnerembryo nicht auszuschließen. Für den Fall, dass es dazu aber neue Erkenntnisse gibt, hatten wir damals im Gesetz beschlossen, dass das BMEL bis zum 31. März 2023 noch mal die dann aktuellen Erkenntnisse vorlegen soll.

Mittlerweile liegen die Ergebnisse einer in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Untersuchung vor, in der nachgewiesen werden konnte, dass das Schmerzempfinden bis zum 12. Bruttag ausgeschlossen werden kann. Daraus ergibt sich der Auftrag an die Politik, das Gesetz entsprechend der neuen Erkenntnisse anzupassen, da der Grund für die Einschränkungen sich nachweisbar verändert hat und die Hürden für die Wirtschaft nicht unbegründet höher gesetzt werden dürfen. Wir sorgen mit dieser Gesetzesänderung dafür, dass das Verbot des Tötens von Hühnerembryonen im Ei erst ab dem 13. Bruttag gilt, also wenn das Schmerzempfinden nicht mehr sicher ausgeschlossen werden kann. Damit schaffen wir rechtzeitig zur Geltung ab dem 01.01.2024 Planungssicherheit für Brütereien und die Legehennenhalter.

Das heißt aber nicht, dass die technologische Entwicklung nicht weiter gehen wird. Schon jetzt gibt es Verfahren, mit denen deutlich vor dem 13. Tag das Geschlecht im Ei bestimmt werden kann. Jeder Tag, den eine Brüterei einsparen kann, weil ein Ei nicht weiter bebrütet werden muss, ist auch ein wirtschaftlicher Gewinn. Ich bin deshalb davon überzeugt, dass der Fortschritt und die Serienproduktion der entsprechenden Technik die Zuverlässigkeit erhöhen und die Kosten der Geschlechtsbestimmung senken werden.“