In Deutschland gibt es rund 900 Inklusionsbetriebe mit rund 30.000 Beschäftigten, davon rund 13.000 schwerbehinderte Menschen. Viele dieser Inklusionsbetriebe und Einrichtungen der Behindertenhilfe sind von Umsatzeinbußen in der Corona-Pandemie ebenso betroffen
wie andere Betriebe auch, haben jedoch nicht die gleichen Zugangsmöglichkeiten zu den Corona-Unternehmenshilfen.
Hintergrund: Mit dem Corona-Teilhabe-Fonds sollen daher Einnahmeeinbußen ausgeglichen werden, die durch die Einschränkungen in Folge der Pandemie entstanden sind. Die Förderung erfolgt in Form einer Liquiditätsbeihilfe. Sie kann bis zum 31. Mai 2021 für die Monate September 2020 bis Mai 2021 beim Integrationsamt des jeweiligen Bundeslandes beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Einnahmen nicht ausreichen, um die betrieblichen Fixkosten zu decken und die bestehenden finanziellen Engpässe im Förderzeitraum nicht bereits durch andere Unterstützungsleistungen ausgeglichen werden.