Hiltrud Lotze: Notbremse wird bundeseinheitlich geregelt

Hiltrud Lotze, MdB Bild: © Büro Hiltrud Lotze

Heute hat der Bundestag die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Dazu erklärt die Bundestagsabgeordnete Hiltrud Lotze (SPD):

„In unsicheren Zeiten wollen die Menschen klare und einheitliche Regeln statt Kompetenzgerangel der Länder. Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes präzisiert der Deutsche Bundestag die gesetzliche Grundlage dafür. Deutschlandweit wird es einheitliche Maßnahmen für Regionen mit hohen Fallzahlen geben.

Die Einschnitte tun uns allen weh, bei vielen ist eine Schmerzgrenze erreicht. Doch wir können angesichts der hohen Fallzahlen nicht einfach so tun, als wäre nichts. Wir müssen verhindern, dass erneut viele tausend Menschen in unserem Land an Corona erkranken oder sogar sterben. Die Einschränkungen gelten von Samstag an gerechnet für 68 Tage. Ich setze auch jetzt, in der dritten Welle der Corona-Krise, auf unseren Zusammenhalt in der Gesellschaft und darauf, dass sich die Menschen an die Regeln halten.

Derzeit werden etwa sechs Menschen pro Sekunde geimpft – Tendenz steigend. Wir haben vielfältige Testmöglichkeiten geschaffen und dabei auch die Unternehmen in die Pflicht genommen. Damit haben wir gute Chancen, die Pandemie im Sommer hinter uns zu lassen. Bis dahin müssen wir alle gemeinsam durchhalten.

Bei der heute verabschiedeten Novelle des Infektionsschutzgesetzes waren mir als Mitglied der SPD-Bundestagsfraktion folgende Punkte besonders wichtig:

•    Auch am Arbeitsplatz müssen wir Kontakte drastisch reduzieren und sicherer machen. Wir schreiben deshalb Homeoffice noch verbindlicher als bisher vor. Und wir verpflichten Arbeitgeber, den Beschäftigten zweimal (statt nur einmal) pro Woche einen Corona-Test anzubieten, wo Homeoffice objektiv nicht möglich ist.
•    Uns als SPD war bei den Kontaktbeschränkungen das Prinzip „Außen vor Innen“ wichtig. Deshalb ist Sport und Bewegung im Freien weiter erlaubt. Gruppen von bis zu fünf Kindern können gemeinsam mit einem getesteten Trainer im Freien Sport treiben.
•    Ab einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in einem Landkreis müssen Geschäfte und Einrichtungen schließen und private Zusammenkünfte begrenzt werden. Zudem wird eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 22 Uhr und 5 Uhr eingeführt. Zwischen 22 und 24 Uhr kann eine Person aber weiterhin spazieren gehen oder Sport treiben – eine Kernforderung der SPD. “Test, click and meet“ wird im Inzidenzbereich von 100-150 weiter möglich sein und Abhol- und Lieferdienste bleiben erlaubt.
•    Um Schülerinnen und Schüler, insbesondere aber auch ihre Eltern und das Schulpersonal zu schützen, gehen Schulen im Inzidenzbereich von 100-165 in den Wechselunterricht und müssen ab einer Inzidenz von 165 in den Distanzunterricht.
•    Kinder und Jugendliche leiden besonders unter den Einschränkungen im Kita- und Schulbetrieb. Wir werden deshalb ein 2 Milliarden Euro schweres Corona-Aufhol-Paket für sie beschließen und in den Nachtragshaushalt aufnehmen. Dabei müssen aufgetretene Lernrückstände in den Blick genommen und Nachhilfeangebote geschaffen werden. Auch zusätzliche soziale Arbeit in den Bildungseinrichtungen und schwerpunktmäßig im Umfeld von Schulen mit besonderen sozialen Herausforderungen wird gefördert.
•    Viele Familien leiden unter der Doppelbelastung von Homeoffice und Homeschooling. Um hier etwas Erleichterung zu schaffen, weiten wir den Rechtsanspruch auf das Kinderkrankentagegeld aus: Künftig sind 30 Tage pro Kind möglich (10 mehr als bisher), für Alleinerziehende 60 Tage (20 mehr als bisher).
•    Die Einschränkungen sind bis zum 30. Juni befristet. Für geimpfte Personen wird es Ausnahmen geben, die in einer Rechtsverordnung des Bundes geregelt werden sollen. Diese bedarf der Zustimmung des Bundestages.
•    Schließlich – und das ist für mich etwas ganz Entscheidendes: Nichts wird beschlossen ohne die Zustimmung des Bundestages. Es gibt also gerade keinen Blankoscheck für die Regierung, wie von Kritikern befürchtet.“