Hiltrud Lotze: Einführung des Lobbyregisters

Hiltrud Lotze, MdB Bild: © Büro Hiltrud Lotze

Heute wird der Bundestag über die Einführung eines Lobbyregisters abstimmen. Zum ersten Mal kann dann ein verbindliches Lobbyregister gesetzlich verankert werden. Dazu erklärt die Lüneburger Bundestagsabgeordnete Hiltrud Lotze (SPD):

Der Gesetzentwurf macht den Bundestag transparenter.  Ein breiter Personenkreis von Interessenvertreter*innen unterliegt zukünftig einer Registrierungspflicht. Davon unberührt ist der übliche Kontakt von Bürger*innen mit ihrer oder ihrem Wahlkreisabgeordneten. Diese Kontakte werden weder erfasst noch durch bürokratische Hürden erschwert. Jede Privatperson kann mich also wie bisher einfach ansprechen, ohne Registrierung.

Der Gesetzentwurf der Koalition sieht vor, dass Interessenvertreter*innen künftig umfassende Angaben zu ihrer Person, zum Gegenstand sowie zur Finanzierung der Interessenvertretung machen müssen. Außerdem sind sie verpflichtet, einen verbindlichen Verhaltenskodex anzunehmen. Verstöße gegen die Registrierungspflicht werden mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro sanktioniert. Verstöße gegen den Verhaltenskodex werden wiederum im Register veröffentlicht.

Dokumentiert werden nur regelmäßige und professionelle Kontaktaufnahmen von Lobbyist*innen. Wenn mich zum Beispiel ein Unternehmen aus dem Wahlkreis auf seine aktuelle Situation in der Corona-Pandemie anspricht, wird das nicht erfasst.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich für die Einführung des sog. „exekutiven Fußabdrucks“ eingesetzt. Dabei geht es um die Veröffentlichung von Lobby-Kontakten zu Bundesministerien und deren Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen. Den „exekutiven Fußabdruck“ hat das Bundeskanzleramt bis zum Ende kategorisch abgelehnt. Deswegen konnten wir ihn nicht in den Gesetzentwurf aufnehmen. Das ärgert mich. Gerade nach den Skandalen der letzten Wochen hätte die CDU/CSU hier einen glaubhaften Beitrag zu einem offenen Umgang mit Wirtschaftskontakten leisten können. Aber anscheinend ist das nicht erwünscht.

In der nächsten Wahlperiode wird sich die SPD-Fraktion erneut mit Nachdruck dafür einsetzen. Die Einführung des „exekutiven Fußabdrucks“ wird eine der ersten Handlungen einer SPD-geführten Bundesregierung sein.

Seit 10 Jahren fordert die SPD-Bundestagsfraktion die gesetzliche Einführung eines Lobbyregisters. Nach monatelangen Verhandlungen ist es uns nun gelungen, zu einem sehr guten Ergebnis zu kommen, das eine deutliche Verbesserung der bisherigen Lage ist. Ich stimme deswegen dem Gesetzentwurf der SPD und CDU/CSU zu.