Von Menschenrechtsverletzungen Betroffene können künftig zudem leichter ihre individuellen Ansprüche gegenüber deutschen Unternehmen geltend machen, indem sie sich durch eine besondere Prozesstandschaft von Nichtregierungsorganisationen oder Gewerkschaften vor deutschen Gerichten vertreten lassen können. Damit schlagen wir ein neues Kapitel auf und werden eines der effektiven Lieferkettengesetze in Europa haben.
Ebenfalls sehr begrüßenswert ist die breite Definition der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten. Unternehmen sind künftig verpflichtet, angemessene Löhne zu garantieren. Das ist ein Meilenstein im weltweiten Kampf gegen Ausbeutung und Hungerlöhne. Wir werden im parlamentarischen Verfahren das Gesetz nicht vom Wirtschaftsflügel der Union verwässern lassen.“