Die Sonderregelung für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kitas, Schulen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung wurde ebenfalls verlängert, damit erhöhte Kosten durch Lieferung oder Abholung von Mittagessen weiterhin gedeckt sind. Darüber hinaus wird es einen Kinderbonus von 150 Euro geben, der nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. So kommt die Hilfe dort an, wo sie dringend gebraucht wird.
Soloselbstständige, vor allem in der Kunst- und Kulturbranche, sind besonders hart betroffen. Deshalb haben wir die Mindesteinkommensgrenze von 3900 Euro im Künstlersozialversicherungsgesetz auch für das Jahr 2021 ausgesetzt und stocken die „Neustarthilfe Kultur“ für Kultureinrichtungen mit einer weiteren Milliarde auf. Das Sozialschutzpaket III hilft vielen Menschen, besser durch die Krise zu kommen.“