Künftig können Notfallsanitäterinnen und -sanitäter im Einsatz auch in Abwesenheit eines Notarztes oder einer Notärztin notwendige heilkundliche Maßnahmen durchführen, ohne gegebenenfalls Strafen fürchten zu müssen. „Eine aus Sicht der SPD längst überfällige Regelung“, so die Bundestagsabgeordnete Svenja Stadler zur aktuellen Entscheidung des Bundestages.
„Wenn Notfallsanitäterinnen und -sanitäter gerufen werden, kommt es auf jede Sekunde an. Sie sind oft als Erste vor Ort und müssen daher bis zum Eintreffen des Notarztes anhand ihres erlernten Wissens Notfallpatientinnen und -patienten umfassend versorgen können“, betont Stadler. Bislang konnten sie im Fall von lebensbedrohlichen Zuständen des Patienten ihr Wissen nur auf Anweisung eines Notarztes einsetzen. Sie mussten sich in diesem Fall auf einen rechtfertigenden Notstand berufen und ihr Handeln gegebenenfalls gerichtsfest begründen.
Schon bei Beschluss des Notfallsanitätergesetzes in 2012 hat die SPD-Bundestagsfraktion eine derartige Klarstellung gefordert, die damals aber von Union und FDP abgelehnt wurde. „Nun ist es endlich gelungen, den Knoten zu durchschlagen und Klarheit zu schaffen. Die neue Regelung ist auch und gerade im Interesse einer bestmöglichen Versorgung von Patientinnen und Patienten unerlässlich“, sagt Svenja Stadler.