„Mit der novellierten EU-Trinkwasserrichtlinie wird nun endlich ein Grenzwert für Bisphenol-A eingeführt, der für das Trinkwasser in der gesamten EU gilt. So wird für Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Transparenz und Sicherheit geschaffen. Die Einigung ist daher sehr zu begrüßen.
Als hormonell wirksamer Stoff stellt Bisphenol-A eine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier dar. Besonders gefährlich ist er für das Hormonsystem in sensiblen Lebensphasen wie beispielsweise in der Schwangerschaft oder der Kindheit. Deshalb ist ein Grenzwert für ein so essentielles Lebensmittel wie Trinkwasser besonders wichtig. Neben Bisphenol-A stehen auch weitere Stoffe in Verdacht, das menschliche Hormonsystem zu stören. Um die konkreten Auswirkungen dieser abschließend einschätzen zu können, braucht es weitere Forschung und anschließend gegebenenfalls die Einführung von Grenzwerten.“