Rückführung des Soli entlastet 90 Prozent der Einkommensteuerzahler

Marja-Liisa Völlers, MdB Bild: © Susie Knoll

Der Finanzausschuss hat heute die Rückführung des Solidaritätszuschlags beschlossen. Dadurch werden 90 Prozent der bisherigen Zahler ab 2021 vollständig entlastet.

„Mit der Rückführung des Solidaritätszuschlages wird ein zentrales Versprechen des Koalitionsvertrages umgesetzt. Der Soli wird in einem ersten Schritt für 90 Prozent der bisherigen Zahlerinnen und Zahler ab 2021 vollständig abgeschafft. Dies wird durch eine Anhebung der bestehenden Freigrenze erreicht. Durch eine Minderungszone, in der nach Überschreiten der Freigrenze die Belastung durch den Solidaritätszuschlag allmählich an die Normalbelastung herangeführt wird, werden weitere Steuerpflichtige teilweise entlastet. Das Entlastungsvolumen beträgt 10 Milliarden Euro.

Der überwiegenden Mehrheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bleiben damit mehr Geld auf dem Konto. Höhere Nettoeinkommen erhöhen die Kaufkraft und stärken die Binnenkonjunktur. Die Rückführung des Solidaritätszuschlags ist sozial gerecht und ökonomisch sinnvoll.“