„Ab 2019 erhalten Beschäftigte, die in Betrieben mit mehr als 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tätig sind, ein Recht darauf, ihre Arbeitszeit für einen befristeten Zeitraum zu reduzieren – mit der Sicherheit, anschließend wieder in ihre ursprüngliche Arbeitszeit zurückkehren zu können. Dank der Brückenteilzeit brauchen sie dafür keine Begründung anzugeben: Wer eine Zeitlang kürzer treten will, sich den Kindern, der Weiterbildung oder dem Ehrenamt widmen möchte, kann das künftig in einem vorher mit dem Arbeitgeber vereinbarten Rahmen tun.
Das bedeutet mehr Zeitsouveränität und mehr Entwicklungsmöglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wer neben der Arbeit auch persönliche Ziele verfolgen kann, lebt gesünder und motivierter. Davon profitieren auch die Arbeitgeber. Mit der Brückenteilzeit reagieren wir auf die zunehmenden Anforderungen und Wünsche nach mehr Flexibilisierung bei gleichzeitiger Planbarkeit im Arbeitsleben.
Außerdem verbessern wir durch das Rückkehrrecht die finanzielle Situation der Beschäftigten, auch derjenigen, die derzeit in der Teilzeitfalle stecken. Die meisten davon sind Frauen, die nicht nur weniger, sondern oftmals viel zu wenig verdienen, um sich im Alter eine auskömmliche Rente leisten zu können. Der heute beratene Gesetzesentwurf trägt so auch zur Gleichstellung von Männern und Frauen bei.“