„Im Koalitionsvertrag haben wir Maßnahmen vereinbart, um den Missbrauch von Marktmacht vor allem auf sich schnell verändernden Märkten zügig und effektiv abstellen und um die Missbrauchsaufsicht insbesondere im Hinblick auf Missbräuche von Internetplattformen weiterzuentwickeln. Es ist gut, dass der Bundeswirtschaftsminister auf den Vorarbeiten von Brigitte Zypries und Sigmar Gabriel aufbaut und heute eine Studie mit ersten Überlegungen zur Reform des Wettbewerbsrechtes vorstellt. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt diese Vorschläge, die in die gleiche Richtung zielen wie die von Andrea Nahles vorgestellten Eckpunkte zur Anpassung des Wettbewerbsrechts an die Herausforderungen der digitalen Plattformwirtschaft.
Wir brauchen dringend ein proaktives Wettbewerbsrecht, um frühzeitiger gegen die missbräuchliche Ausübung der Marktmacht von Internetplattformen vorgehen und bereits vor dem Umkippen in Monopolstrukturen reagieren zu können. Außerdem müssen wir stärker diejenigen Plattformen in den Blick nehmen, die als Intermediäre immer öfter eine Monopolstellung einnehmen, um auch hier wieder Wettbewerb und die Durchsetzung unserer Standards, beispielsweise im Arbeitsrecht oder beim Verbraucherschutz, sicherzustellen.
Zudem müssen neue Datenmonopole verhindert werden, um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu gewährleisten.
Der Bundeswirtschaftsminister ist jetzt aufgefordert, zügig konkrete Regelungsvorschläge für ein zeitgemäßes Kartellrecht und eine wirksame Missbrauchsaufsicht vorzulegen.“