Dazu erklärt Kirsten Lühmann: „Damit können neue Anträge zum Breitbandausbau gestellt werden. Das Verfahren wird dabei deutlich vereinfacht. Die Anträge werden fortlaufend bearbeitet und die Voraussetzungen zur Förderung werden spürbar vereinfacht. Der Förderhöchstbetrag des Bundes wird auf 30 Millionen € erhöht.
Damit und mit der heutigen Verabschiedung des Haushaltsplans für digitale Infrastruktur stellen wir die Weichen für die Gigabitgesellschaft der 2020er Jahre. Wir erhöhen die investiven Ausgaben im Bundeshaushalt um weitere 2,76 Mrd. Euro. Damit rücken Industrie 4.0, Smart City und Smart Home Anwendungen näher und die Erfüllung eines wichtigen Bausteins des Koalitionsvertrages wird konkreter. Die Gigabitgesellschaft und der Rechtsanspruch auf flächendeckenden Zugang zum schnellen Internet aller Bürgerinnen und Bürger bis zum Jahr 2025 nehmen mit dem Haushalt 2018 konkrete Formen an, die wir 2019 weiter ausbauen wollen.
Das Glasfasernetz in der Fläche wird auch dem Ausbau mit der nächsten Mobilfunkgeneration 5G dienen. Das mobilfunkgestützte Gigabitnetz ermöglicht zum Beispiel automatisiertes Fahren mit autonomen Fahrzeugen auch in ländlich geprägten Räumen. Damit sorgen wir für gleichwertige Lebensverhältnisse und erhöhen Lebensqualität und Attraktivität ländlicher Regionen.
Auch für die Verbesserung bestehender Mobilfunknetze stellen wir Mittel zur Verfügung. Insgesamt 45 Mio. Euro fließen in die Ausstattung der Züge mit modernen GSM-R-Modulen. Diese entflechten den sicherheitsrelevanten Zugfunk und den kommerziellen Mobilfunk. Damit erhöhen wir die Sicherheit im Zugverkehr und verbessern zudem den Mobilfunk in den Zügen. Vom kommenden Mobilfunkgipfel erwarten wir zügige Lösungen für die weißen Flecken in den GSM- und LTE-Netzen, die nah am Menschen sind!“