Leider haben das Bundeskanzleramt und das Bundesverkehrsministerium weder für den Haushalt 2017 noch für die seit dem ersten Dieselgipfel zugesagten Maßnahmen praxistaugliche Regularien entwickelt, um es den Städten zu ermöglichen Fahrverbote abzuwenden.
Hier liegt der zentrale Punkt: die Maßnahmen müssen schnellstens auf den Weg gebracht werden, um die Stickstoffoxid-Emissionen deutlich zu senken. Nur mit einem klaren und verbindlichen Zeitplan kann die Luftqualität verbessert und die Gerichte bis Februar überzeugt werden, dass die europäischen Normen auch ohne Fahrverbote erreicht werden können. Eine verstetigte Finanzierung nach den kurzfristigen Umschichtungen im laufenden Haushalt muss durch den Deutschen Bundestag gesichert werden, der leider bisher in keiner Weise beteiligt worden ist.
Als neue wichtige Punkte im Beschlusspapier ist der unschädliche vorläufige Maßnahmenbeginn hervorzuheben. Somit können Kommunen bereits erste Investitionen tätigen, ohne lange auf die Genehmigung ihrer Anträge warten zu müssen. Auch die Elektrifizierung des Liefer- und Gewerbeverkehrs, z. B. bei Taxiflotten, ist ein sinnvoller Schritt. Unstrittig ist auch das Nachrüstprogramm für ÖPNV-Busse. Dies wird zur sofortigen Verbesserung der Luftqualität führen.
Weiterhin offen bleibt die Nachrüstung von älteren Diesel-PKW. Technisch ist dies möglich. Wir benötigen endlich einen politischen Entschluss, wobei die Kosten für die Nachrüstungen nicht auf die Fahrzeughaltenden abgewälzt werden dürfen.“