„Der Bundesrat hat heute dem Dritten Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes zugestimmt. Damit kann das Gesetz in Kraft treten und es wird endlich Rechtssicherheit für WLAN-Hotspots geschaffen. Diese erneute gesetzliche Klarstellung war notwendig geworden, nachdem eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) neue Fragen aufgeworfen hat.
Diese Klarstellung macht endlich auch in Deutschland den Weg für offene WLAN-Hotspots frei. Es bleibt zu hoffen, dass auch die Union den mit dem WLAN-Gesetz erreichten Kompromiss nicht länger in Frage stellt.“