
„Die SPD-Bundestagsfraktion will diese Diskriminierung noch in dieser Wahlperiode abschaffen und hat schon vor Monaten den Koalitionspartner aufgefordert, sich an der Wahlrechtsänderung zu beteiligen.
Betroffen von diesem Wahlrechtsausschluss sind in erster Linie Menschen, bei denen eine Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet ist. Somit wird volljährigen Staatsbürgern ein zentrales Bürgerrecht vorenthalten, was klar im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention steht. Noch können wir eine Wahlrechtsänderung in dieser Legislatur schaffen, aber CDU und CSU blockieren seit Wochen dieses Vorhaben.“