
Die meisten Winterreifen haben es bereits, künftig ist es für alle verpflichtend und steht für gesetzliche Qualitätsstandards: das Alpine-Symbol, ein Schneeflockenpiktogramm. „Eine einheitliche Kennzeichnung für Winterreifen war überfällig. Des Zeichen beendet die Unsicherheit für die Verbrauchenden, ob die eigenen Reifen auch tatsächlich den vorgeschriebenen Anforderungen entsprechen“, so Lühmann.
Bedauerlich sei die Entscheidung des Bundesrats zu Winterreifen auf Lenkachsen bei LKW. „Die sofortige Winterreifenpflicht auch auf Lenkachsen hat leider keine Mehrheit erhalten“, so Lühmann. Es wurde eine Übergangsfrist bis 2020 beschlossen. „Viele Untersuchungen haben gezeigt, dass die Winterreifenpflicht auf Lenkachsen auch bei LKW ein Mehr an Sicherheit bringt.“ Allerdings fehlten dem Bundesrat noch die Ergebnisse einer Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). „Ich gehe davon aus, dass die BASt die älteren Schlussfolgerungen bestätigen wird.“ Die Winterreifenpflicht müsse nach Vorliegen der Ergebnisse dann umgehend umgesetzt werden, so Lühmann.
Auch ein Ärgernis für Wohnmobilfahrende wird mit den neuen Regeln künftig leichter zu beseitigen sein. Galt das landläufig als LKW-Überholverbot bekannte Verkehrszeichen auf Steigungsstrecken grundsätzlich für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen – und somit auch für so genannte schwere Wohnmobile – können diese künftig mit einem Zusatzschild davon ausgenommen werden. „Das ist vor allem deshalb sinnvoll, da sie gegenüber großen Lastkraftwagen einen deutlichen Geschwindigkeitsvorteil haben. Die Fahrt in den Urlaub kann so für viele entspannter und damit auch sicherer beginnen“, freut sich Lühmann.
Bereits 2013 wurde die Straßenverkehrsordnung so geändert, dass statt einer durch einen Dynamo betriebenen Lichtanlage auch Stecklichter am Fahrrad zulässig sind. Bislang besteht aber noch die Verpflichtung, dass diese auch bei Tageslicht am Fahrrad angebracht sein müssen. Diese Regelung entfällt künftig. „Das macht vielen Radfahrenden das Leben leichter, zumal so zum Beispiel das Diebstahlrisiko für bei Tageslicht vergessene Stecklichter sinkt“, so Lühmann.