
„Das ist eine echte Bürokratie-Erleichterung für Handwerksbetriebe, kleine Mittelständler und Selbständige und setzt Anreize für mehr Investitionen in die digitale Ausstattung", sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete Svenja Stadler. „Die Anpassung war dringend erforderlich, um auch geringwertige Güter der heutigen Zeit, wie Smartphones und Tablets, schneller abschreiben zu können."
Bisher gab es für die Abschreibung geringwertiger Güter wie Werkzeuge oder Drucker, Kaffeemaschinen und sonstige Kleingeräte fürs Büro oder den Betreib eine Obergrenze von 410 Euro. „Dieser Schwellenwert stammt aus dem Jahr 1964, also aus einer Zeit, in der man noch Schreibmaschinen abschrieb", so Stadler. Bei Gütern über 410 Euro sei nur eine umständliche Abschreibung über mehrere Jahre in Betracht gekommen. Diese kostete besonders kleineren Betriebe Zeit und im Falle eines beauftragten Steuerberaters auch Geld.