
Die Unterzeichnung habe nicht nur symbolische Bedeutung, so Lühmann. „Gewalt gegen Frauen ist auch in Deutschland an der Tagesordnung. Häufig findet sie im Verborgenen statt, Frauen bringen Straftaten aus Scham viel zu häufig nicht zur Anzeige. Der heutige Kabinettsbeschluss ist auch ein Signal an eben diese Frauen – Ihr seid nicht alleine, wir stehen an Eurer Seite, es gibt einen Ausweg“, erklärt Lühmann.
22 Länder haben die Istanbul-Konvention bereits ratifiziert, 21 Staaten, darunter Deutschland, haben das Abkommen bislang nur gezeichnet. Die Reform des Sexualstrafrechts im vergangenen Jahr – ‚Nein heißt Nein‘ – hat nun die Voraussetzungen für eine Ratifikation Deutschlands geschaffen. „Es ist schade, dass es erst den großen öffentlichen Aufschrei nach den traurigen Ereignissen der Kölner Silvesternach 2015 gebraucht hat, damit die Union dieser Reform zustimmt. Jetzt ist aber endlich sichergestellt, dass jegliche nichteinvernehmliche sexuelle Handlung bestraft werden kann“, so Lühmann.
Artikel 1a der Konvention zielt genau darauf ab. Zweck des Übereinkommens ist es, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen, heißt es dort. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen um Straftaten wie psychische, körperliche und sexuelle Gewalt, Genitalverstümmelung, Zwangsheirat, erzwungene Abtreibung und Sterilisation zu verhindern beziehungsweise zu verfolgen.