
„Die Einigung sieht vor, die direkte Förderung von Mieterstrommodellen künftig zu ermöglichen. Dies soll in Form eines Gesetzes noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden. Kontraktorenmodelle, bei denen ein externer Dienstleister für den Vermieter den Stromvertrieb übernimmt, werden im Sinne des Quartiersmanagements ausdrücklich ermöglicht. Nun liegt es am Bundesministerium der Finanzen, auch die gewerbesteuerlichen Voraussetzungen für Mieterstrommodelle zu schaffen.
Die Energiewende bildet sich derzeit vor allem in ländlichen Regionen und auf Dächern von Hauseigentümern statt. Wir wollen die Energiewende aber auch in die Städte bringen. Modelle, die es auch Mietern ermöglichen, aktiv an der Energiewende teilzunehmen, gibt es aufgrund schwieriger wirtschaftlicher und rechtlicher Bedingungen bislang nur wenige. Wir wollen, dass auch Mieter den Strom einer PV-Anlage auf dem Dach ihres Wohnhauses direkt und kostengünstig nutzen können.“