
Schon seit Beginn der Debatte über unbemannte Fluggeräte habe sie auch mit den von möglichen Änderungen Betroffenen das Gespräch gesucht, so Lühmann: „Bereits im August 2016 habe ich mich mit Modellfliegenden aus Celle und Uelzen getroffen, um über ihre Interessen mit Blick auf die Neuregelungen zu sprechen. Wir waren und sind uns in einig, dass der Modellflug bisher zu keinen nennenswerten Gefährdungen der öffentlichen Ordnung geführt hat und deshalb eine restriktive Einschränkung dieser Freizeitbeschäftigung nicht geboten ist.“
Im vergangenen Herbst habe es zur Frage der Flughöhe von Modellflugzeugen einen sehr guten Kompromissvorschlag gegeben, der mit den Interessensvertretenden der Modellfliegenden abgestimmt war, erläutert die Abgeordnete: „Ab einer Flughöhe von 100 Metern außerhalb von Modellflugplätzen sollten Modellfliegende einen Sachkundenachweis vorweisen müssen, der von den Vereinen hätte ausgestellt werden können. Diesem Kompromiss hat nach unseren Erkenntnissen das Bundesministerium der Verteidigung widersprochen, so dass derzeit der Beschluss des Bundeskabinetts ein Verbot für Höhen über 100 Meter oder alternativ ein kompliziertes Antragsverfahren für eine Einzel-Aufstiegserlaubnis bei den Luftfahrtbehörden bei den Ländern vorsieht.“ Das sei nicht sachgerecht, erläutert Lühmann. „Das ist eine Verschärfung des geltenden Rechts, ohne dass es damit in der Vergangenheit Probleme gegeben hätte. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, einen neuen Kompromiss hierzu zu finden.“
Statt der grundsätzlichen Beschränkung der Flughöhe müsse über alternative Lösungen nachgedacht werden. „Niemand will, dass von unbemannten Fluggeräten eine Gefahr ausgeht. Das kann aber zum Beispiel auch durch technische Lösungen sichergestellt werden.“ So gebe es mit dem sogenannten Geofencing bereits jetzt schon technische Möglichkeiten, Flugobjekte mit GPS von bestimmen Bereichen fernzuhalten beziehungsweise ihr Eindringen in den Bereich zum Beispiel der Deutschen Flugsicherung zu melden. Bei möglichen Gefahren könne so eingegriffen werden. „Dafür müssen die Fluggeräte entsprechend ausgestattet werden, um eine Ortung und Zuordnung möglich zu machen. Bei vielen größeren Drohnen und Modellflugzeugen ist das bereits heute möglich.“