
So befürwortet Lühmann die Forderung des Verkehrsgerichtstags, die Verkehrsüberwachung nicht in die Hände Privater zu geben. „Der Staat muss für Sicherheit im Verkehr sorgen, diese Aufgabe darf nicht aus der Hand gegeben werden. Vermeintliche Sparaspekte dürfen kein Argument für die Abgabe hoheitlicher Aufgaben sein“, so Lühmann. „Nur wenn die Polizei auf den Straßen dauerhaft sichtbar ist, gibt es auch einen erzieherischen Effekt auf die Verkehrsteilnehmenden.
Ausdrücklich lobt Lühmann die Forderung, die europaweite, verbindliche Einführung von Fahrassistenzsystemen zur Verhinderung von Radunfällen zu prüfen. „Es scheint vor allem sinnvoll, digitale Außenspiegel bei LKW einzusetzen, dadurch können Unfälle aufgrund des toten Winkels verhindert werden. Die Testergebnisse zeigen, dass diese Systeme Leben retten!“ Als Übergangslösung bieten sich in Deutschland Tote-Winkel-Spiegel an neuralgischen Kreuzungen an.
Bedauerlich sei allerdings, dass trotz der insgesamt sehr technikfreundlichen Ausrichtung der Arbeitskreis Fahrsimulationstrainings nicht in die Empfehlungen erwähnt würden. „Nicht nur für ältere Fahrende ist es in regelmäßigen Abständen sehr sinnvoll, in sicherer Umgebung die eigenen Grenzen austesten zu können. So ein Training gibt wichtige Hinweise, wie man die eigene Fahrweise optimieren kann.“