
„Positiv ist, dass eine Reihe von sinnvollen Neuerungen angefangen von Bürokratieabbau bis zu einheitlichen technischen Standards beschlossen wurden. Zu erwähnen ist auch, dass eine Lösung der ewigen Debatte um Trennung von Netz und Betrieb gefunden wurde. Die neue Regelung lässt jedem EU-Land entsprechend seiner nationalen Gegebenheiten eine Optionsregelung offen.
Weit weniger positiv: Die S&D Fraktion im Europäischen Parlament konnte sich bei der Stärkung der Arbeitnehmerrechte nicht durchsetzen. Künftig müssen, bis auf wenige Ausnahmen für die Direktvergabe, Schienenverkehrsdienstleistungen verpflichtend ausgeschrieben werden. Aufgrund dieser weitgreifenden Ausschreibungspflicht hatte die sozialdemokratische Fraktion bis zuletzt versucht, die verpflichtende Personalübernahme bei Betreiberwechsel in den endgültigen Gesetzestext einzufügen. Dies betrifft viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den anderen EU-Ländern. In Deutschland ist dem aufgrund der Initiative der SPD-Bundestagsfraktion mit dem bereits zu Anfang des Jahres verabschiedeten Gesetz zur Wettbewerbsbeschränkung in Paragraph 131 jedoch rechtzeitig ein Riegel vorgeschoben worden.
Eindeutig positiv zu beurteilen ist die bereits im Frühjahr 2016 verabschiedete technische Säule des vierten Eisenbahnpakets. Hier stehen die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der EU, die Eisenbahnsicherheit und die Aufgaben der europäischen Eisenbahnagentur im Vordergrund. Hiermit werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass durch die Straffung der Vielzahl der nationalen Vorschriften der grenzüberschreitende Schienenverkehr vereinfacht und effizienter wird.
Fazit: Mit der heutigen Verabschiedung des letzten Teils des 4. Eisenbahnpakets geht es weiter voran mit dem grenzüberschreitenden Schienenverkehr in der EU und eine Reihe von Barrieren werden überwunden.“