
„Als SPD-Bundestagsfraktion freuen wir uns, dass mit dem Nationalen Aktionsplan 2.0 ein weiteres behindertenpolitisches Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt wird. In Deutschland ist die UN-Behindertenrechtskonvention seit dem Jahr 2009 in Kraft und wird seitdem schrittweise umgesetzt.
Im Gegensatz zum ersten Aktionsplan aus dem Jahr 2011 zeigt sich im neuen Aktionsplan deutlich, dass Behindertenpolitik eine Querschnittsaufgabe ist. Erstmals bringen sich alle Bundesministerien mit Maßnahmen ein und haben eigene Anlaufstellen benannt. Zudem gibt es zahlreiche ressortübergreifende Projekte und eine bessere Verzahnung mit den Bundesländern, beispielsweise im Bereich Bildung.
Der Nationale Aktionsplan 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention enthält mehr als 175 Maßnahmen in 13 Handlungsfeldern. Neu hinzugekommen ist das Handlungsfeld ‚Bewusstseinsbildung‘. Das ist ein wichtiger Schritt, um Vorurteile und Diskriminierung gegenüber Menschen mit Behinderungen abzubauen. Denn oft sind es die Barrieren in den Köpfen, die am meisten behindern.
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist und bleibt ein Prozess. Darum ist es gut, dass in den Nationalen Aktionsplan 2.0 bei Bedarf weitere Maßnahmen aufgenommen werden können.“