
„Im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes werden wir die Werkstättenmitwirkungsverordnung ganz massiv im Sinne der Menschen mit Behinderungen verändern. Werkstattbeschäftigte werden in Zukunft nicht nur Mitwirkungs-, sondern echte Mitbestimmungsrechte haben. Die Anzahl der Werkstatträte werden wir von maximal sieben auf maximal dreizehn erhöhen. Wir werden zudem bessere Freistellungsmöglichkeiten schaffen und Frauenbeauftragte in den Werkstätten etablieren, die sich für mehr Gleichberechtigung einsetzen werden.
Gleichzeitig werden wir den Übergang von der Werkstatt auf den ersten Arbeitsmarkt erleichtern. Hierzu zählt auch die Schaffung eines unbürokratischen Rückkehrrechts in die Werkstatt für behinderte Menschen. Wir werden zudem das Budget für Arbeit auf alle Bundesländer ausdehnen. Arbeitgeber haben so die Möglichkeit, bei der Einstellung von Menschen mit Behinderungen Lohnkostenzuschüsse von bis zu 75 Prozent des gezahlten Arbeitsentgeltes zu erhalten.
Wir freuen uns, dass so weitreichende Verbesserungen für die Werkstattbeschäftigten und ihre Interessenvertretungen Eingang in den Entwurf des Bundesteilhabegesetzes gefunden haben. Dies ist nicht zuletzt auch eine Folge des guten und regelmäßigen Austausches zwischen Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion und den Werkstatträten, wie wir ihn auch heute wieder erleben.“