
„Die Bundesregierung konnte gegenüber der EU-Kommission nicht ausreichend begründen, warum beispielsweise mehr gedüngt werden darf, als die Pflanze an Nährstoffen benötigt. Nach ihrer Einschätzung sieht eine bedarfsgerechte Düngung anders aus. Gravierender ist, dass die Brüssel dem Bundeslandwirtschaftsministerium ein ‚bloßes Spiel von Begrifflichkeiten‘ vorwirft, um von den Tatsachen abzulenken. Neu ist auch, dass die Kommission Deutschland vorwirft, es fehle an einer fundierten wissenschaftlichen Begründung in der Düngeverordnung. In diesem Zusammenhang verweist Brüssel auch auf das Urteil gegen Frankreich, wonach die besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse stets zu berücksichtigen sind. Jeder ist naiv zu glauben, man könne Brüssel am Nasenring durch die Manege führen! Dies ist ganz klar eine rote Karte für das Bundeslandwirtschaftsministerium!
Vor diesem Hintergrund bestätigt uns auch die Klageschrift in unserer Forderung, endlich ein Düngerecht umzusetzen, bei dem sich alle ehrlich machen müssen. Da kommen wir an einer flächenbezogenen Gesamtbilanz für alle Betriebe einfach nicht vorbei. Dies bestätigt uns zudem sämtlicher wissenschaftlicher Fach- und Sachverstand in Deutschland. Außerdem müssen alle noch vorhandenen Schlupflöcher geschlossen werden. Andernfalls werden EU-Kommission und EuGH das gesamte Düngerecht wieder kassieren und die Bundesregierung muss von vorne anfangen. Nur mit dem Unterschied, dass die Gerichte uns alles diktieren werden und Landwirtschaft gegebenenfalls in einigen Regionen verbietet. Von den Strafzahlungen für den Steuerzahler ganz zu schweigen.
Dies alles zeigt uns, dass diese Salamitaktik Deutschland nicht weiterbringt. Gerade im Hinblick auf die weiteren Verstöße gegen europäisches Recht, wie Wasserrahmen‑, NE(R)C-, und Meeresschutzstrategien-Richtlinie muss die Bundesregierung alles dafür tun, dass am Ende nicht der Steuerzahler die Zeche bezahlen muss“, so Dr. Priesmeier abschließend.