Polizei wird bei Schwerlasttransporten entlastet: Verwaltungshelfer kommen

Der Bundesrat hat das sechste Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze beschlossen. Damit ist der Weg frei für eine vereinfachte Begleitung von Groß- und Schwerlasttransporten durch Verwaltungshelfer.

Kirsten Lühmann, MdB

„Die bisherige Regelung sah vor, dass zur Begleitung von Schwerlasttransporten auf schwierigen Strecken die Polizei zwingend erforderlich war. Eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsverordnung (StVO) eröffnet jetzt die Möglichkeit, alternativ zur polizeilichen Begleitung auch autorisierte Verwaltungshelfer einzusetzen.

Diese Entscheidung war überfällig. Die Polizei musste von dieser zeitraubenden Begleitung von Groß- und Schwerlasttransporten entlastet werden, denn Polizistinnen und Polizisten werden an anderen Stellen gebraucht. Der Transport von Bauteilen, wie zum Beispiel für Windkraftanlagen hat viele Kapazitäten bei der Polizei gebunden. Auch Unternehmen profitieren von diesem heutigen Beschluss. Für sie werden die Transporte planbarer, denn die Polizistinnen und Polizisten fuhren oft zu Spontaneinsätzen und der Schwertransport hatte unplanmäßige Wartezeiten. Dieses Planungsrisiko entfällt jetzt.

Künftig muss aber weiterhin gewährleistet bleiben, dass die anderen Verkehrsteilnehmer nicht unnötig behindert oder gefährdet werden. Daher können nur fachlich geeignete und zuverlässige Dienstleister mit ausreichender Haftungsabsicherung diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen.“