SPD-Bundestagsfraktion zu Leiharbeit und Werkverträge – Wir halten Kurs

Katja Mast, arbeits-und sozialpolitische Sprecherin; Markus Paschke, zuständiger Berichterstatter Der Gesetzentwurf zur Regulierung von Werkverträgen und Leiharbeit geht nun in das parlamentarische Verfahren. Damit haben wir einen wichtigen Schritt getan, um Lohndumping in Betrieben Einhalt zu gebieten. Die Regierungskoalition setzt auch hier Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag um. Mit dem Gesetz haben wir die Grundlage zur Abschaffung einer Drei-Klassen-Gesellschaft bei Beschäftigten geschaffen.

Markus Paschke, MdB

"Zudem werden die Stammbelegschaft, als auch die Leiharbeiter geschützt. Der Gesetzentwurf wird für mehr Wettbewerbsgleichheit unter den Unternehmen sorgen. Das Geschäftsmodell Lohndumping bekommt die rote Karte. 

Transparenz schafft Klarheit – deshalb sorgen wir dafür, dass die Experten für gute Arbeit im Betrieb – die Betriebsräte – wissen, wer in welchem Rechtsverhältnis, mit welchem Auftrag und welcher Vergütung unterwegs ist. Wenn ein Unternehmen gegen diese Offenlegungspflichten verstößt, wird sanktioniert. Außerdem können Leiharbeiter nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden – das ist ein großer Fortschritt.

Mit dem Gesetzentwurf  wird die Höchstüberlassungsdauer auf 18 Monate begrenzt. Auch gleicher  Lohn für  gleiche Arbeit wird geregelt – spätestens nach neun  Monaten. Durch Tarifverträge erreichen wir, dass Leiharbeiter deutlich früher von diesem Gesetz profitieren werden.

Unser Gesetzentwurf zur Regulierung von Werkverträgen und Leiharbeit ist ein wichtiger Schritt. Leider konnten nicht weitere – aus unserer Sicht notwendige Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – durchgesetzt werden. Das war mit der CDU/CSU nicht möglich.

Die SPD wird nicht locker lassen und sich für gute Arbeit einsetzen. Die nächsten politischen Ziele sind bereits auf unserer Agenda. Wir benötigen deutlich mehr Tarifbindung und Mitbestimmung. Wir werden auch neue Antworten auf Fragen zu  Arbeitsschutz, Arbeitsplatzsicherheit und soziale Absicherung  geben müssen. Denn bei der immer weiter fortschreitenden digitalen Entwicklung unserer Arbeitswelt, ist mit mehr Werk- und Dienstvertragsarbeiten in Verwaltungen und Betrieben zu rechnen. Dennoch: Dieses Gesetz wird die Situation vieler Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen notwendige Verbesserungen bringen. Und das zählt.“