
"Zudem werden die Stammbelegschaft, als auch die Leiharbeiter geschützt. Der Gesetzentwurf wird für mehr Wettbewerbsgleichheit unter den Unternehmen sorgen. Das Geschäftsmodell Lohndumping bekommt die rote Karte.
Transparenz schafft Klarheit – deshalb sorgen wir dafür, dass die Experten für gute Arbeit im Betrieb – die Betriebsräte – wissen, wer in welchem Rechtsverhältnis, mit welchem Auftrag und welcher Vergütung unterwegs ist. Wenn ein Unternehmen gegen diese Offenlegungspflichten verstößt, wird sanktioniert. Außerdem können Leiharbeiter nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden – das ist ein großer Fortschritt.
Mit dem Gesetzentwurf wird die Höchstüberlassungsdauer auf 18 Monate begrenzt. Auch gleicher Lohn für gleiche Arbeit wird geregelt – spätestens nach neun Monaten. Durch Tarifverträge erreichen wir, dass Leiharbeiter deutlich früher von diesem Gesetz profitieren werden.
Unser Gesetzentwurf zur Regulierung von Werkverträgen und Leiharbeit ist ein wichtiger Schritt. Leider konnten nicht weitere – aus unserer Sicht notwendige Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – durchgesetzt werden. Das war mit der CDU/CSU nicht möglich.
Die SPD wird nicht locker lassen und sich für gute Arbeit einsetzen. Die nächsten politischen Ziele sind bereits auf unserer Agenda. Wir benötigen deutlich mehr Tarifbindung und Mitbestimmung. Wir werden auch neue Antworten auf Fragen zu Arbeitsschutz, Arbeitsplatzsicherheit und soziale Absicherung geben müssen. Denn bei der immer weiter fortschreitenden digitalen Entwicklung unserer Arbeitswelt, ist mit mehr Werk- und Dienstvertragsarbeiten in Verwaltungen und Betrieben zu rechnen. Dennoch: Dieses Gesetz wird die Situation vieler Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen notwendige Verbesserungen bringen. Und das zählt.“