
„Die Zahlen verdeutlichen, dass wir bei der Antibiotikareduktion in der Tiermedizin auf dem richtigen Weg sind. Doch wir haben nichts gewonnen, wenn zwar in der Summe die Menge der verabreichten Antibiotika sinkt, gleichzeitig aber Reserveantibiotika häufiger verordnet werden. Wir brauchen daher effektivere Maßnahmen und Regelungen, um gezielter die Abgabe von Antibiotika auf das tatsächlich notwendige Maß zu reduzieren. Hier sind Tierhalter, Veterinäre und Politik gleichermaßen gefragt. So sind weitere Anstrengungen für ein besseres Hygiene- und Gesundheitsmanagement in den Ställen, eine effektivere Arzneimittelüberwachung und ein klarerer Rechtsrahmen dringend notwendig.
Vor diesem Hintergrund muss zukünftig über die Tierärztliche Hausapotheken-Verordnung geregelt werden, dass Tierärzte Reserveantibiotika im Rahmen der Umwidmung nur in begründeten Ausnahmefällen einsetzen dürfen und Antibiogramme erstellen. Hier dürfen sich Bund und Länder nicht länger gegenseitig blockieren. Mehr als zwei Jahre Verhandlungen sind genug.
Außerdem müssen auch die Mortalitätsraten der Nutztierbestände in die Gesamtbewertung der Betriebe mit einfließen. Nur so bekommt man ein klares Bild über die tatsächliche Situation im Tierbestand. Darüber hinaus muss die Bundesregierung zügig EU-Recht umsetzen und eine verpflichtende, tierärztliche Bestandsbetreuung gesetzlich vorgeben. Wir brauchen pro Betrieb einen verantwortlichen Tierarzt, der den Überblick hat.“