Bundesverkehrswegeplan weiter auf Kurs

Der Kabinettsbeschluss zum Bundesverkehrswegeplan hat sich an die verkehrspolitischen Leitlinien der SPD-Bundestagsfraktion gehalten. Diese sind: Erhalt vor Neubau, Vorrang für das überregionale Verkehrsnetz, Engpassbeseitigung und eine angemessene Verteilung auf die drei Verkehrsträger (Fernstraße, Schiene und Wasserstraße). Die Ressortabstimmung lässt den Plan noch klimafreundlicher werden. Wir wollen in einem ambitionierten parlamentarischen Verfahren noch in diesem Jahr zum Abschluss kommen.

Kirsten Lühmann, MdB

„Mit dem Kabinettsbeschluss ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP) getan. Änderungen, die sich nach Abschluss und Auswertung der sechswöchigen Öffentlichkeitsbeteiligung ergeben haben, wurden in den Referentenentwurf eingepflegt. Mit der Ressortabstimmung wurde der Entwurf geringfügig verändert. Das parlamentarische Verfahren kann nun beginnen.

Der Kabinettsbeschluss ist eine gute Grundlage für das jetzt beginnende parlamentarische Verfahren. Besonders erfreulich ist, dass weitere Schienenprojekte aus der Kategorie Potentieller Bedarf in den Vordringlichen Bedarf aufgestiegen sind und der Bereich Schiene insgesamt gestärkt wurde. Mit dem Kabinettsbeschluss vergrößert sich das Gesamtvolumen im Bereich Schiene von 41,3 Prozent auf 41,6 Prozent. Damit wird dem umweltfreundlichen Verkehrsträger Bahn noch mehr Bedeutung beigemessen.

Positiv ist außerdem, dass die von der SPD-Bundestagsfraktion in den Koalitionsvertrag verhandelten Leitlinien gehalten werden konnten. Diese sind Erhalt vor Neubau, Vorrang für das überregionale Verkehrsnetz, Engpassbeseitigung und eine angemessene Verteilung auf die drei Verkehrsträger (Fernstraße, Schiene und Wasserstraße).

Während die Straße gegenüber der Schiene bei der Beförderungsleistung den rund vierfachen (bei Gütern) beziehungsweise zehnfachen Umfang (bei Personen) hat, ist bei den beabsichtigten Investitionen in Neu- und Ausbau nahezu ein Gleichstand geplant. Noch entscheidender wird es sein, die Verkehrsmittel im Rahmen der E-Mobilität-Strategie verstärkt auf regenerativ erzeugten Strom umzustellen.

Der Vorwurf einer „Wünsch-dir-was-Liste“ hat mit der Realität des bisherigen Verfahren und des jetzt vorliegenden Planes nichts gemein. Aus allen Teilen des Landes und der Wirtschaft wurden Forderungen nach mehr Projekten geäußert. Viele mussten auf Grund der klaren Priorisierung zurück gewiesen werden oder wurden nur im weiteren Bedarf aufgeführt.“