
MdB
„Wir müssen jetzt die Spielräume, die uns die Verordnung eröffnet, für die Umsetzung eines Beschäftigungsdatenschutzgesetzes auf nationaler Ebene nutzen. Das ist dringend notwendig, weil bisherige Regelungen die technischen Entwicklungen nicht widerspiegeln.
Bereits im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass der Beschäftigtendatenschutz gesetzlich geregelt werden soll. Die Zulässigkeit gesundheitlicher Untersuchungen im Bewerbungsverfahren und laufenden Arbeitsverhältnis, die Nutzung von Ortungssystemen und das Mitarbeiterscreening sind wichtige Beispiele dafür, dass ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz erforderlich ist. Es soll Arbeitnehmer sowohl bei der Anbahnung als auch bei der Durchführung des Arbeitsverhältnisses schützen.
Auch die Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Personalräte sollten sich auf die Datenerfassung und -verarbeitung beziehen und ausgebaut werden. Heute hinterlassen Beschäftigte viele Datenspuren. Nicht alle dürfen beim Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwertet werden. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich deshalb dafür einsetzen im Bereich der Beschäftigtendaten ein hohes Datenschutzniveau zu schaffen.“