
„Die deutschen Luftfahrtunternehmen und das Luftfahrtbundesamt werden in Zukunft unabhängige Stichprobenkontrollen vornehmen, um gegen Alkohol-, Drogen- und Medikamentenmissbrauch vorzugehen. Damit sind wir Vorreiter in Europa“, betonte Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion in ihrer heutigen Rede zum Thema im Deutschen Bundestag.
Während der Plenardebatte verwies Lühmann auf die dann geltenden deutlich strengeren Auflagen: „Mit der Einführung eines neuen Tatbestandes bei Ordnungswidrigkeiten ist es nun möglich, Luftfahrzeugführende schon beim geringsten Anzeichen von Alkohol- oder Drogenkonsum sowie Medikamentenmissbrauch das Weiterfliegen zu untersagen und sie mit einem Bußgeld zu belegen.“ Daneben werden auch die Anlaufstellen für suchtkranke Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gestärkt.
Dieses Gesetz schafft zudem Gewissheit für Piloten und Pilotinnen von Rettungshubschraubern, so dass sie weiterhin krankenhausnahe Landestellen bzw. Dachlandestellen nutzen können. Außerdem wird die Novelle des Luftverkehrsgesetzes im Bereich des Lärmschutzes für einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Anwohner und denen der Luftverkehrswirtschaft beitragen. Die Präzisierungen zu Planfeststellungsverfahren erhöhen die Transparenz und sorgen für alle Beteiligten für mehr Klarheit.
„Dieses Gesetz zeigt, dass es möglich ist gleichzeitig die Sicherheit und den Gesundheitsschutz sinnvoll gemeinsam nach vorne zu bringen“ zeigt sich Lühmann sichtlich zufrieden mit der Gesetzesänderung.