
Zum Ziel des Verfahrens erläutert die verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Kirsten Lühmann: „Die sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung ist keine Abstimmung zu einzelnen Projekten. Nicht das Projekt mit den meisten „Likes“ wird sich durchsetzen. Es geht um Zahlen und Fakten, die durch die Gutachter nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Ziel ist, zu prüfen, ob die Maßgaben an die Grundkonzeption im Einzelnen auch umgesetzt wurden.“
Die Beteiligung ist online auf der angegebenen Internetseite und auch per Brief an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Referat G12, Invalidenstraße 44, D-10115 Berlin mit dem Stichwort "BVWP 2030" möglich. Alle Unterlagen können auch in den einzelnen Landesministerien eingesehen werden, in Niedersachsen bei der Verkehrsabteilung im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Windmühlenstraße 1 – 2, 30159 Hannover. Das Verfahren startet am 21. März und endet am 02. Mai 2016. Weitere Informationen finden Sie auf den zugehörigen Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter www.bvwp2030.de.