‎Bundesverkehrswegeplan 2030‬ in Berlin vorgestellt

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat heute den Bundesverkehrswegeplan 2030 vorgelegt. Kisten Lühmann sieht darin große Chancen für die Lösung Niedersächsischer Verkehrsprobleme.

Kirsten Lühmann, MdB

 Zu den für ‪‎Niedersachsen‬ relevanten Projekten erklärt die verkehrspolitische Sprecherin der ‪SPD-Bundestagsfraktion‬ Kirsten Lühmann: „Dieser Bundesverkehrswegeplan ist nicht mehr das Ergebnis eines „Wünsch-Dir-Was“ aus vergangenen Zeiten, denn dieser orientiert sich an klaren verkehrlichen Maßstäben: An den Prämissen Erhalt vor Neubau und Netzcharakter geht vor regionalen Projekten.“

Gerade diese klaren Vorgaben sind aber auch der Grund für die überproportionale Verteilung in Niedersachsen. So sind mit der A 20, der A 39, dem Neubau der Schleuse Scharnebeck und der Umsetzung des Alpha E notwendige und dringende Lückenschlüsse und gute Lösungen für die zunehmenden Hafenhinterlandverkehre sowohl für die Straße als auch Schiene und Wasserwege gesetzt. Diese Vorhaben, zusammen mit den weiteren kleineren Projekten sind eine Grundlage für den Erhalt der essentiellen Mobilität für unsere Gesellschaft und die Wirtschaft.

Der erste Arbeitsentwurf des BVWP 2030 hat ein Gesamtvolumen von 265,5 Mrd. Euro. Darin sind 226,7 Mrd. Euro für Investitionen in den Erhalt sowie Aus- und Neubau von prioritären Verkehrsprojekten bis zum Jahr 2030 enthalten. Davon sollen 49,5 Prozent in der Straße 41,4 Prozent in die Schiene und 9,7 Prozent in die Wasserstraße investiert werden. Der Grundsatz Erhalt vor Neubau spiegelt sich auch im Verhältnis wieder, konkret 69 Prozent für den Erhalt und 31 Prozent für den Aus- und Neubau.

Der Anteil Niedersachsens an den Investitionen für Neu- und Ausbauprojekte bei Bundesstraßen und Bundesautobahnen beträgt 12,3 Prozent. So stehen 8,271 Mrd. Euro in den nächsten 15 Jahren zur Verfügung.

Dieser Bundesverkehrswegeplan ist ein klarer Erfolg langfristiger Politik der SPD-Bundestagsfraktion: „Wir hatten in der letzten Legislaturperiode mit dem „Infrastrukturkonsens“ die entsprechenden Maßgaben entwickelt. Diese sind in den Koalitionsvertrag und schließlich in die Konzeption des Bundesverkehrswegeplans eingegangen.“, so Lühmann.

Der vorgelegte Bundesverkehrswegeplan ist eines der wichtigsten verkehrspolitischen Projekte dieser Wahlperiode. Mit ihm werden für die kommenden 15 Jahre die entscheidenden Weichen für die bundesweite Verkehrsinfrastruktur gestellt. Projekte, die im Bundesverkehrswegeplan als „vordringlicher Bedarf (optionale Vordringlicher Bedarf Engpass)“ eingestuft sind, haben eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit der absehbaren Realisierung. Im Gegensatz zu früheren Plänen werde dieser zudem einen stärkeren Fokus auf die Bedeutung der einzelnen Projekte für das gesamte Verkehrsnetz legen. Zum weiteren Verfahren erklärte Lühmann: „Nun müssen wir genau prüfen, ob unsere Maßgaben an die Grundkonzeption im Einzelnen auch umgesetzt wurden. Hier brauchen wir auch die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger, die sich ab der kommenden Woche in den Prozess einbringen können und sollen. Die Bürgerbeteiligung ist keine Abstimmung zu einzelnen Projekten. Nicht das Projekt mit den meisten „Likes“ wird sich durchsetzen. Es geht Zahlen und Fakten, die durch die Gutachter nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden.“