Fakten zum Thema Werkverträge

Leiharbeit und Werkverträge sind in den vergangenen Jahren zum Einfallstor für Lohndumping und Druck auf Belegschaften und Arbeitsbedingungen geworden. Unwürdige Zustände sind in der Fleischindustrie offensichtlich, aber auch in der Metall- oder Chemiebranche ein Problem.

Markus Paschke, MdB und Arbeitsministerin Andrea Nahles.

Südosteuropäische Werkvertragsarbeiter werden um ihren Lohn gebracht, ganze Nachtschichten per Werkvertrag vergeben, in der Autoindustrie machen Leiharbeiter jahrelang dieselbe Arbeit wie Festangestellte – aber für weniger Geld. Diese Missstände müssen dringend beendet, faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen auf dem Arbeitsmarkt wieder hergestellt werden. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf schaffen wir Rechtssicherheit, wo bisher Unklarheit herrschte und wir setzen Leitplanken für die legale Nutzung flexibler Arbeitsmarktinstrumente. Bundesministerin Andrea Nahles setzt damit nach Mindestlohn und Tarifeinheit das nächste Versprechen aus dem Koalitionsvertrag um und zwar genauso, wie vorher vereinbart. Der Gesetzentwurf wird heftig und teilweise irrational kritisiert und kommt entgegen den Planungen erst im Jahr 2016 ins Bundeskabinett. Nachfolgend deshalb einige Fakten für die Debatte.

Behauptet wird: Die Autonomie der Sozialpartner wird eingeschränkt

Fakt ist: Der Gesetzentwurf stärkt die Tariflandschaft. Er enthält Tariföffnungsklauseln (zur Höchstüberlassungsdauer und Equal Pay), die sorgsam bereits zuvor im Dialog mit den Sozialpartnern erarbeitet und austariert wurden. Diese ermöglichen den Sozialpartnern passgenaue orts- und branchenspezifische Lösungen, statt starrer gesetzlicher Vorgaben. Von eingeschränktem Handlungsspielraum kann daher keine Rede sein. Im Gegenteil: die Tariföffnungsklauseln erweitern die Möglichkeiten der Sozialpartner.

Behauptet wird: Der Gesetzentwurf erzwingt „Tarifbindung mit der Brechstange“

Fakt ist: Wer für gute Arbeit ist, muss für gesicherte tarifliche Strukturen eintreten. Wir setzen mit dem Gesetzentwurf Anreize für mehr Tarifbindung und gegen Tarifflucht. Mehr Flexibilität gibt es nur gegen zusätzlichen Schutz: Wer sich in die Ordnung eines Tarifvertrages begibt, profitiert von mehr Freiheit innerhalb der gesetzlichen Leitplanken. Die SPD hat es in der Koalition angepackt, endlich mehr Ordnung auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen. Der Mindestlohn und die Tarifeinheit gelten. Es gibt mehr Lohn, mehr Beschäftigung, mehr Gerechtigkeit.

Behauptet wird: Da zahlreiche Flüchtlinge ins Land kommen, dürfen wir Leiharbeit und Werkverträge nicht regulieren.

Fakt ist: Das Gegenteil ist der Fall. Gerade jetztmuss der Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen verhindert und alle Arbeitnehmer, egal woher sie kommen, vor Ausbeutung und Lohndumping geschützt werden. Es kann nicht sein, dass mit dem Verweis auf Flüchtlinge prekäre Arbeitsbedingungen für alle geschaffen bzw. erhalten werden sollen. Wer Schutzstandards für inländische Arbeitnehmer durch laxe Regeln für Flüchtlinge umgehen will und in Kauf nimmt, dass erstere aus Arbeitsverhältnissen gedrängt werden, gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir wollen keine Belegschaften erster, zweiter und dritter Klasse, sondern gute Arbeitsbedingungen für alle Menschen.

Behauptet wird: Der Kriterienkatalog zur Abgrenzung von Werkverträgen würde schon den Klempner zum Arbeitnehmer desjenigen der ihn ruft machen, da dieser in den Räumen des Auftraggebers tätig sei.

Fakt ist: Die Kritik an den Abgrenzungskriterien ist vorgeschoben. Es geht im Gesetzentwurf ganz klar immer um eine wertende Betrachtung der Gesamtsituation anhand mehrerer Kriterien, nicht um starre einzelne Merkmale. Plakativ einzelne Kriterien herauszugreifen und diese ohne Kontext zu kritisieren, ist sachlich falsch und polemisch. Selbstverständlich ist der Klempner bei Gesamtbetrachtung aller Merkmale kein Arbeitnehmer des Auftraggebers, auch wenn er einzelne Kriterien erfüllen mag. Der Kriterienkatalog schreibt lediglich die bereits existierende Rechtsprechung fest und sorgt somit für mehr Transparenz und Rechtssicherheit. Für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Behörden schaffen wir somit mehr Klarheit. Denn es muss verhindert werden, dass arbeitsrechtliche Schutzstandards durch „Umschwenken“ auf Werkverträge umgangen werden.

Das Faktenpapier samt einer Tabelle mit einer Gegenüberstellung von Koalitionsvertrag und Gesetzentwurf gibt es hier als PDF

Der Gesetzentwurf als PDF