
„Der Verteidigungsetat umfasst rund 34,4 Milliarden Euro. Angesichts der steigenden und teilweise auch unvorhersehbaren Aufgaben der Bundeswehr ist die Erhöhung des Verteidigungshaushaltes um 1,4 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr ein besonnener aber wichtiger Schritt. Nicht zuletzt übernehmen Soldatinnen und Soldaten zunehmend Aufgaben, die nicht zum originären Auftrag der Bundeswehr zählen, zum Beispiel Unterstützung beim Hochwasserschutz oder aktuell bei der Flüchtlingskrise.
4.000 Angehörige der Bundeswehr stehen derzeit zur Bewältigung der Flüchtlingssituation in Rufbereitschaft als ‚Helfende Hände‘ bereit. Weitere rund 800 Bundeswehrangehörige werden das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge personell unterstützen. Neben dem personellen Einsatz unterstützt die Bundeswehr vor Ort auch mit Material, unter anderem mit Zelten, Liegenschaften, Verpflegung und Transportleistungen. Die Bundeswehr hat den Auftrag erhalten, die durch den Bund zugesagte Bereitstellung zusätzlicher 40.000 Unterkunftsplätze in Erstaufnahmeeinrichtungen und Wartezentren zu koordinieren.
Auf Vorschlag der zuständigen Berichterstatter der Koalition, hat der Haushaltsausschuss darüber hinaus die Mittel im Bereich „Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften“ um fünf Millionen Euro verstärkt. Das Geld dient der Ausstattung von Kinderbetreuungseinrichtungen, der Einrichtung von Eltern-Kind-Zimmern und Telearbeitsplätzen für Eltern. Ferner hat die Koalition die Mittel für den Bereich „Wehrforschung, Entwicklung und Erprobung“ um 50 Millionen Euro angehoben und damit einer ursprünglich geplanten Absenkung des Kapitels um 100 Millionen Euro entgegen gewirkt.
Mit Zustimmung aller Fraktionen hat der Haushaltsausschuss schließlich den Beschluss gefasst, die Deutsche Härtefallstiftung mit eine Millionen Euro zu unterstützen. Die Unterstützungsleistungen kommen unverschuldet in Not geratenen ehemaligen Angehörigen der Bundeswehr und der NVA sowie deren Hinterbliebenen zugute.
Der Bundeshaushalt 2016 wird voraussichtlich Ende November vom Deutschen Bundestag verabschiedet.“