
„Der Zugang zum ersten Arbeitsmarkt ist eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Im Rahmen der Erarbeitung des Bundesteilhabegesetzes haben wir uns deshalb vorgenommen, die Übergänge zwischen den Werkstätten für behinderte Menschen und dem ersten Arbeitsmarkt zu flexibilisieren. Hierzu zählt auch die Schaffung eines unbürokratischen Rückkehrrechtes in die Werkstatt für behinderte Menschen.
Neben den Werkstätten für behinderte Menschen benötigen wir weitere Angebote zur Aufnahme einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. In einem ersten Schritt werden wir die Integrationsbetriebe in den kommenden drei Jahren mit 150 Millionen Euro zusätzlich unterstützen und so den Ausbau der Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt weiter vorantreiben.
In den Werkstätten selbst werden wir mittels einer Änderung der Werkstättenmitwirkungsverordnung die Rechte der Beschäftigten stärken. Dies geschieht, indem die Werkstatträte zukünftig auch Mitbestimmungsrechte erhalten. Zudem werden wir die Anzahl der Werkstatträte von maximal sieben auf maximal dreizehn erhöhen, bessere Freistellungsmöglichkeiten schaffen und Frauenbeauftragte implementieren.“