
„Integrationsbetriebe sind Leuchttürme der Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Als Wirtschaftsunternehmen mit einem klaren sozialen Auftrag stellen sie eine wichtige Ergänzung zu den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen dar. Darum wollen wir die Integrationsbetriebe in ihrem Engagement für einen inklusiven Arbeitsmarkt weiter unterstützen. Hierfür sollen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 jeweils 50 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds zur Verfügung gestellt werden.
Mit den veranschlagten 150 Millionen Euro können bis zu 4.500 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Gemäß den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention nach personenzentrierter Unterstützung sollen zukünftig mehr noch als bisher die Menschen mit ihren Stärken und individuellen Ressourcen im Mittelpunkt stehen. Um die Schwelle zum Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt weiter zu senken, soll daher die wöchentliche Mindestarbeitszeit in Integrationsbetrieben von 15 auf zwölf Stunden herabgesetzt werden.
Der Antrag von SPD und Union sieht darüber hinaus vor, die betriebliche Gesundheitsförderung auszubauen, Weiterbildungsangebote zu verbessern und die Zielgruppen der Integrationsbetriebe um den Personenkreis langzeitarbeitsloser Schwerbehinderter zu erweitern. Für eine bessere Wettbewerbsfähigkeit soll es künftig zudem möglich sein, Integrationsbetriebe bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bevorzugt zu berücksichtigen. Der Antrag und die Umsetzung der darin formulierten Maßnahmen sind ein weiterer Schritt in Richtung Selbstbestimmung und allumfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.“