
Mit dem Programm fördert der Bund in den kommenden drei Jahren Einrichtungen, die ihre Betreuungszeiten über die Kernzeiten hinaus dem lokalen Bedarf anpassen. Kindertagesstätten können dafür Mittel in Höhe von bis zu 200.000 Euro im Jahr erhalten, Tagespflegepersonen bis zu 15.000 Euro. Förderfähig sind etwa Baukosten, die im direkten Zusammenhang mit der Erweiterung der Öffnungszeiten stehen sowie Personal- oder Sachkosten. Auch der Aufbau lokaler Netzwerke zwischen Jobcentern, Arbeitsagenturen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Tagespflegestellen wird gefördert.
„Mehr Flexibilität in der Kinderbetreuung führt zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, betont Stadler, Mitglied des Familienausschusses im Bundestag. Das neue Programm gehe daher genau in die richtige Richtung. Gerade Alleinerziehende oder Arbeitnehmer im Schichtdienst seien häufig auf eine Betreuung in den Randzeiten angewiesen. „Insbesondere diesen Menschen können wir den Alltag durch angepasste Betreuungszeiten spürbar erleichtern“, so Stadler.
Ab sofort können sich Kitaträger und Tagespflegepersonen um die Förderung bewerben. Weiterführende Informationen dazu gibt es unter www.fruehe-chancen.de.