
Dr. Wilhelm Priesmeier, Sprecher der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft in der SPD-Bundestagsfraktion:
„Nicht alles, was in der Reproduktionstechnologie heute möglich ist, ist ethisch vertretbar. Deshalb unterstützen wir mit dem fraktionsübergreifenden Antrag die Bundesregierung darin, sich auf europäischer Ebene für ein Verbot des Klonens zur Nahrungsmittelproduktion einzusetzen. Dazu ist die Kennzeichnung von Klontieren, deren Nachkommen sowie den daraus gewonnenen Produkten zwingend notwendig.
Obwohl Fleisch von Klonen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht in der europäischen Lebensmittelerzeugung verwendet wird, brauchen wir diese gesetzliche Regelung.
Die Weiterentwicklung der Klonforschung für die Nahrungsmittelproduktion wird vor allem von wirtschaftlichen Interessen geleitet. Wir dürfen die Diskussion um den Einsatz dieser Technik nicht der Wirtschaft und Wissenschaft überlassen. Bei allen Nutztierrassen nimmt die genetische Vielfalt ab. Der Einsatz der Klontechnik wird diese Entwicklung beschleunigen.
Angesichts der züchterischen Erfolge und weil es andere effiziente Reproduktionsverfahren gibt, halten wir den Einsatz des Klonverfahren in der Zucht landwirtschaftlicher Nutztiere für überflüssig. Aus moralischen und ethischen Erwägungen lehnen wir das Klonen grundsätzlich ab. Gleichzeitig setzen wir damit eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags aus 2013 um.“