Weitestgehende Einigkeit bei den Verhandlungen zur Neugestaltung der Hofabgabeklausel

Im Expertenworkshop zur Neugestaltung der Hofabgabeklausel am 22.04.2015 hat sich endlich eine Einigung der Koalitionspartner zu dem hochaktuellen Thema abgezeichnet. Nach monatelanger Stagnation in den Verhandlungen kommt nun endlich Bewegung in die Diskussion zur Neugestaltung der Hofabgabeklausel.

Wilhelm Priesmeier, MdB

"Die SPD hat mit ihrer beharrlichen Arbeit die Kolleginnen und Kollegen von der CDU davon überzeugen können, dass die Hofabgabeklausel ein Relikt aus einer anderen Zeit ist, zu sozialen Ungerechtigkeiten führt und einer dringenden Reform bedarf. Damit können wir unsere Forderungen, aus dem Koalitionsvertrag umsetzen“, freut sich der agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Wilhelm Priesmeier.

Tausende von Landwirten verzichten seit Jahren wegen der Verpflichtung zur Hofabgabe auf ihre Rente. Würden diese Betriebsleiter vor allem mittlerer und kleinerer Betriebe ihre Rentenansprüche realisieren, würde dieses zu einer persönlichen und wirtschaftlichen Härte führen, die wir als Sozialdemokraten so nicht mehr hinnehmen wollen“, erklärt Priesmeier.

„Uns geht es darum, dass die Landwirte die Betriebsübergabe an einen Hofnachfolger so flexibel gestalten können, dass sie auf ihre Rentenansprüche aus der Alterssicherung der Landwirte (AdL) nicht verzichten müssen. Wir fordern daher eine eigenständige Absicherung von Ehegatten. Ein einmal erteilter Rentenbescheid für den abgebenden Betriebsleiter darf nicht zurückgenommen werden, wenn der Ehegatte das Regelrentenalter erreicht. Die Bäuerinnenrente muss von der Abgabeverpflichtung des Ehegatten ausgenommen werden und in einen eigenständigen Rentenanspruch umgewandelt werden, “ betont Agrarsprecher Priesmeier. In diesem Punkt geht die CDU weitestgehend mit. Für den Fall der Erwerbsminderung herrscht Einigkeit.

„Darüber hinaus sind wir uns einig, die Rückbehaltsflächen auf 99% der Mindestgröße anzuheben, um die Hinzuverdienstmöglichkeit für den Rentenbezieher nach der Hofabgabe zu verbessern. Das bedeutet einen zulässigen Rückbehalt von 8 ha Acherland, 75 ha Wald und 2 ha Obstbau.

Weiterhin soll die Einbringung des Hofes in eine GbR oder andere Gesellschaftsform als abgegeben gelten, sofern der Landwirt keine leitende Funktion in dem Unternehmen wahrnimmt. Die Streichung der Ermächtigung zur Veräußerung oder Verpachtung soll außerdem zum Abbau von Bürokratie als Abgabeoption gestrichen werden“ erklärt Priesmeier.

„Weiterhin planen wir die Möglichkeit einzuräumen, die Hofabgebe rentenunschädlich zu verzögern. Die Grundüberlegung ist, dass Landwirte nach Erreichen des Renteneintrittsalters ihren Hof nach Bedarf und ihren Möglichkeiten weiterbewirtschaften und zu einem späteren Zeitpunkt nach Abgabe ihres Betriebes eine erhöhte Rente beziehen können. Die nicht in Anspruch genommene Rente wird bei Rentenbeginn mit Hilfe des Rentenschlüssels nach der durchschnittlichen Lebenserwartung auf die Beiträge aufgeschlagen“, erläutert der Agrarsprecher.

„Mit diesen fünf Stellschrauben justieren wir die Hofabgabeklausel neu und schaffen den Rahmen dafür, dass die Hofabgabe unter den jeweiligen regionalen und persönlichen Voraussetzungen des Landwirtes realisierbar ist“, sagt Priesmeier abschließend.