
„Unser Ziel ist es, den Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung auf das medizinisch unbedingt notwendige Mindestmaß zu verringern. Die Verwendung von Reserveantibiotika muss strikt beschränkt werden. Vor diesem Hintergrund muss der Beschluss der Agrarministerkonferenz zum Einsatz von Reserve-Antibiotika nun zügig umgesetzt werden.
Auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes muss nun zeitnah eine Liste erstellt werden, in der die antimikrobiell wirksamen Stoffe oder Stoffgruppen zusammengefasst werden, die in der Veterinärmedizin nicht oder nur noch unter strengen Auflagen verabreicht werden sollten.
Änderungen alleine im Arzneimittelgesetz reichen nicht mehr aus. Nach dem Inkrafttreten der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes ist es nun an der Zeit, einen einheitlichen Rechtsrahmen zur Tiergesundheit und Tierhaltung zu entwickeln. Das hat die SPD im Koalitionsvertrag durchgesetzt.“