
Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion:
„Der Ausschuss für Verkehr und Infrastruktur hat sich mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD für eine zügige Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes ausgesprochen. Für das Jahr 2015 ist eine Aufstockung der Mittel um 1,5 Prozent – dies sind rund 110 Millionen Euro – vorgesehen. Die Opposition votierte zunächst für eine Absetzung des Gesetzentwurfes von der Tagesordnung und stimmte obendrein gegen die Erhöhung. Über das Regionalisierungsgesetz erhalten die Länder Gelder zur Finanzierung des Nahverkehrs.
Ursprünglich war die grundlegende Revision des Regionalisierungsgesetzes für das Jahr 2014 vorgesehen. Eine zügige Einigung zwischen den Verhandlungsparteien Bund und Ländern kam trotz des Einsatzes der SPD bislang nicht zustande.
Der heutige Beschluss des Ausschusses ist nur ein erster Schritt. Die Bundesländer können auf dieser Basis ihren Schienenpersonennahverkehr für 2015 in heutigem Umfang aufrechterhalten. So wird Zeit für eine grundlegende Revision der Regionalisierungsmittel gewonnen. Diese Einigung muss nach Willen der SPD zur Mitte des Jahres 2015 erfolgen. So wird in diesem Jahr eine große Zahl von Neuausschreibungen von Regionalstrecken fällig, deren Finanzierung vor Vertragsabschluss geklärt sein muss.
Auf massive Kritik der Koalitionsfraktionen stieß das Verhalten der Opposition. Diese verlangte, ohne weitere Gespräche und Debatte der vorlegten Gutachten, die Forderungen der Länder als Verhandlungspartei ungeprüft zu übernehmen. Das weitere Verhalten im Ausschuss zeigt ein durchschaubares Taktieren der Opposition auf. Es geht ihr offenbar nicht um eine schnellstmögliche Lösung für 2015, sondern um eine populistische Blockadepolitik auf dem Rücken der Fahrgäste.“