
„Wir lösen ein, was sich Mütter und Väter in Deutschland wünschen: mehr Wahlfreiheit, Partnerschaftlichkeit und vor allem Zeit für Familie und Beruf in der ‚Rush Hour‘ des Lebens“, so Caren Marks, SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. „Mit diesem Gesetz unterstützen wir die Lebenswünsche der heutigen Familien. Mütter möchten gerne wieder früher in den Beruf einsteigen. Väter möchten gerne ihre Arbeitszeit reduzieren, um sich mehr um ihre Kinder zu kümmern.“
Das Elterngeld wird bisher für maximal 14 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt. Wer heute im Elterngeldbezug Teilzeit arbeitet, verliert mit der Rückkehr in den Beruf einen Teil seines Elterngeldanspruchs; er bekommt weniger als diejenigen, die ganz aus dem Beruf aussteigen. Erwerbstätigkeit lohnt sich dann nicht. Mit dem neuen ElterngeldPlus ist es für Eltern, die in Teilzeit arbeiten, künftig möglich, das Elterngeld doppelt so lange zu erhalten. Ein Elterngeldmonat wird zu zwei Elterngeld Plus-Monaten. So können Eltern ohne Einbußen beim Elterngeld in Teilzeit arbeiten.