Erdverkabelung auch weiterhin möglich!

„Das Verhandeln hat sich gelohnt“, so Matthias Miersch und Bernd Westphal in einem ersten Statement nach dem Abschluss der Verhandlungen zur Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG). Der Bundestag wird den ursprünglichen Entwurf und hier vor allem die „negativen“ Änderungen zum Bundesbedarfsplangesetz nicht verabschieden. Positiv ist zunächst, dass mit der jetzigen Fassung die Erdverkabelung grundsätzlich möglich wird und nicht nur für Pilotprojekte gilt.

Demgegenüber ist die Regelung vom Tisch, wonach eine Option zur Erdverkabelung eingeschränkt worden wäre, wenn neue Vorhaben in der Nähe bereits bestehender Trassen gebaut werden sollen.

„Es zeigt sich, dass auch in einem laufenden Verfahren noch etwas verändert werden kann. Das Zusammenwirken von Politikern und Bürgerinitiativen muss nun weitergehen. Zudem gilt es, Transparenz zu schaffen. Der Netzbetreiber TenneT muss die Alternativen zum bisher geplanten Trassenverlauf der Nord-Süd-Tangente – des so genannten SuedLink – öffentlich klar kommunizieren und alle Details offenlegen“, so die beiden SPD-Politiker weiter.

Für Miersch und Westphal sind aber weitere Veränderungen an bestehenden Bundesgesetzen erforderlich. „Neben dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit müssen volkswirtschaftliche Aspekte, Befriedungsmöglichkeiten, Minderung von Naturschutzkonflikten u.a. in die Abwägung mit einbezogen werden.“

Dazu bedarf es weiterer Gespräche, an denen sich beide Bundestagsabgeordnete aktiv beteiligen werden.