Holzenkamp und Groneberg gemeinsam für den Elisabethfehnkanal

Haushaltsausschuss nimmt Vermerk für den Schleusenbau in den Bundeshaushalt 2014 auf Berlin, 06.06.2014. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Bereinigungssitzung am Donnerstag, den 5. Juni 2014, einen Vermerk für den Schleusenneubau im Bereich des Elisabethfehnkanals in den Bundeshaushalt 2014 aufgenommen. Die beiden Bundestagsabgeordneten Franz-Josef Holzenkamp (CDU) und Gabriele Groneberg (SPD) aus dem Oldenburger Münsterland erklären hierzu: „Unsere Region steht geschlossen hinter dem Erhalt der Schleuse Osterhausen. Wir freuen uns über diese einvernehmliche Lösung und danken allen Beteiligten, die sich in den letzten Monaten intensiv für den Elisabethfehnkanals eingesetzt haben.

Gabriele Groneberg, MdB

Kernstück der Lösung ist, dass der Landkreis Cloppenburg die Trägerschaft für die Schleuse vom Bund übernehmen will, wofür ihm besonders zu danken ist. Im Zuge der Übertragung wird der Bund maximal die Hälfte der Gesamtinvestitionssumme für den Schleusenausbau bereitstellen. Demzufolge wird der Landkreis dann für den Betrieb und die Instandhaltung zuständig sein, was den Bund künftig finanziell erheblich entlasten wird.

Mit vereinten Kräften und Hand in Hand haben wir diese Lösung erreicht. Das ist das Ergebnis von Bund, Land, Kreis, aber auch der Gemeinde Barßel. Ein besonderer Dank, für ihren unermüdlichen Einsatz zum Erhalt unseres Kulturgutes, geht auch an die Bürgerinitiative >>Rettet den Elisabethfehnkanal<<.

Jetzt müssen wir dafür Sorge tragen, dass die Planung und die Umsetzung zügig aufgenommen werden können, damit der Elisabethfehnkanal schiffbar bleibt.“

Der Bundeshaushalt 2014 wird voraussichtlich am 27. Juni 2014 durch den Deutschen Bundestag verabschiedet.

Deckblatt zum Einzelplan 12: Im Zuge der Abgabe und Übertragung von bundeseigenen Wasserstraßenabschnitten an Länder, Landkreise, Kommunen oder sonstige Dritte können Ablösungen oder einmalige Finanzierungsbeiträge zur Erhaltung der Nutzung dieser Gewässer oder zur Erhaltung denkmalwürdiger oder kulturhistorisch wertvoller Anlagen gezahlt werden, auch wenn für solche Erhaltungsinvestitionen kein Wirtschaftlichkeitsnachweis erbracht werden kann. Der Finanzierungsbeitrag darf maximal die Hälfte der Gesamtinvestitionssumme betragen. Dies gilt ausschließlich für die Stadtschleuse Kassel, die Schleuse Güdingen sowie die Schleusenanlagen des Elisabethfehnkanal, des Finowkanals und des Spoy-Kanals.“