Parlamentarische Staatssekretärin im Bundessozialministerium stellt

Gabriele Lösekrug-Möller, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, hat am Donnerstagabend beim Verbandstag des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) ein Merkzeichen „Tbl" im Schwerbehindertenausweis in Aussicht gestellt, mit dem taubblinde Menschen ihren besonderen Bedarf an Unterstützung belegen können. „Ich bin zuversichtlich, dass wir bei der Einführung des Merkzeichens für taubblinde Menschen jetzt vorankommen werden. Das haben auch die Gespräche mit den Ländern gezeigt, die wir Ende April wieder aufgenommen haben“, sagt Lösekrug-Möller in Berlin. „Wenn eine Einführung im kommenden Jahr gelänge, würde mich das sehr freuen.“ Bund und Länder hätten sich auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt.

Gabriele Lösekrug-Möller: „Während des Besuches einer Einrichtung des Deutschen Taubblindenwerkes im letzten Jahr in Hessisch Oldendorf-Fischbeck konnte ich mich selbst davon überzeugen, dass Taubblindheit eine besondere Form der Behinderung ist, die einen speziellen und gesteigerten Förderbedarf hat. Mit dem Merkzeichen „Tbl“ in ihrem Schwerbehindertenausweis können Betroffene nachweisen, dass sie spezielle Hilfsmittel, Assistenz sowie Dolmetsch – und Rehabilitationsangebote benötigen. Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft.“

Menschen die als Taubblind gelten, fehlen oder haben massive Einschränkungen an zwei Sinnen, dem Hör-und Sehvermögen. Sie können dadurch die Einschränkung oder den Verlust des anderen Sinnes nicht ausgleichen. Das führt dazu, dass häufig ohne Assistenz ein selbstbestimmtes Leben nicht möglich ist.

Weitere Informationen sind auch auf der Internetseite www.einfach-teilhaben.de des BMAS zu finden.