Gabriele Lösekrug-Möller: „Während des Besuches einer Einrichtung des Deutschen Taubblindenwerkes im letzten Jahr in Hessisch Oldendorf-Fischbeck konnte ich mich selbst davon überzeugen, dass Taubblindheit eine besondere Form der Behinderung ist, die einen speziellen und gesteigerten Förderbedarf hat. Mit dem Merkzeichen „Tbl“ in ihrem Schwerbehindertenausweis können Betroffene nachweisen, dass sie spezielle Hilfsmittel, Assistenz sowie Dolmetsch – und Rehabilitationsangebote benötigen. Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft.“
Menschen die als Taubblind gelten, fehlen oder haben massive Einschränkungen an zwei Sinnen, dem Hör-und Sehvermögen. Sie können dadurch die Einschränkung oder den Verlust des anderen Sinnes nicht ausgleichen. Das führt dazu, dass häufig ohne Assistenz ein selbstbestimmtes Leben nicht möglich ist.
Weitere Informationen sind auch auf der Internetseite www.einfach-teilhaben.de des BMAS zu finden.