
Folgende Vorhaben sind dabei von besonderer Wichtigkeit:
– Stärkung der Honorarberatung mit ihrer Ausdehnung auf alle Finanzprodukte.
– Der kollektive Verbraucherschutz wird als gleichberechtigtes strategisches Aufsichtsziel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verankert.
– Die BaFin erhält die Befugnis, den Vertrieb riskanter Finanzprodukte zu verbieten oder einzuschränken.
– Ausgewählte Verbraucherzentralen werden als Marktwächter den Finanzmarkt beobachten, um besseren Anlegerschutz zu gewährleisten.
– Stärkung der Verbraucherrechte durch die gesetzliche Verankerung eines Rechtes auf ein Girokonto.
– Stärkung der außergerichtlichen Streitschlichtung.
Damit orientiert sich der Aktionsplan der Bundesregierung an den gemeinsamen Festlegungen von SPD und CDU/CSU im Koalitionsvertrag: Versprochen. Gehalten.
Mit dem anspruchsvollen Aktionsplan macht sich die Koalition frühzeitig auf den Weg. Die SPD-Bundestagsfraktion wird die Umsetzung der Pläne der Bundesregierung konstruktiv unterstützen.