„Aktionsplan der Bundesregierung zum Verbraucherschutz im Finanzmarkt“: Versprochen, gehalten.

Carsten Sieling, zuständiger Berichterstatter Dennis Rohde, zuständiger Berichterstatter Mit dem "Aktionsplan der Bundesregierung zum Verbraucherschutz" setzt die Bundesregierung ein starkes Zeichen für mehr Verbraucherschutz auf dem Finanzmarkt. Schon nach wenigen Monaten wird klar: Die Koalition meint es ernst mit der Verbesserung des Schutzes für Anlegerinnen und Anleger.

Carsten Sieling, MdB

Folgende Vorhaben sind dabei von besonderer Wichtigkeit:

– Stärkung der Honorarberatung mit ihrer Ausdehnung auf alle Finanzprodukte.
– Der kollektive Verbraucherschutz wird als gleichberechtigtes strategisches Aufsichtsziel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verankert.
– Die BaFin erhält die Befugnis, den Vertrieb riskanter Finanzprodukte zu verbieten oder einzuschränken.
– Ausgewählte Verbraucherzentralen werden als Marktwächter den  Finanzmarkt beobachten, um besseren Anlegerschutz zu gewährleisten.
– Stärkung der Verbraucherrechte durch die gesetzliche Verankerung eines Rechtes auf ein Girokonto.
– Stärkung der außergerichtlichen Streitschlichtung.

Damit orientiert sich der Aktionsplan der Bundesregierung an den gemeinsamen Festlegungen von SPD und CDU/CSU im Koalitionsvertrag: Versprochen. Gehalten.

Mit dem anspruchsvollen Aktionsplan macht sich die Koalition frühzeitig auf den Weg. Die SPD-Bundestagsfraktion wird die Umsetzung der Pläne der Bundesregierung konstruktiv unterstützen.