
„Der Rentenversicherungsträger weist darauf hin, dass die Neuberechnung der Zeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, von Amtswegen erfolgt und nicht beantragt werden muss“, sagt der Abgeordnete. Für Versicherte, die ein geklärtes Rentenversicherungskonto hätten, liegen die erforderlichen Informationen für die verbesserte Anerkennung der Zeiten vor, so Markus Paschke weiter. Ausnahme: Nur wer bislang noch keine Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, geltend gemacht habe, sollte dieses beantragen. „Ein entsprechendes Formular gibt es kostenlos bei der Rentenversicherung“, sagt der Abgeordnete.
Bundesministerin Andrea Nahles (SPD) plant eine Aufstockung der Rente für alle Mütter oder Väter, die ein vor 1992 geborenes Kind erzogen haben, in Höhe eines Entgeltpunktes. Das bedeutet, ab 1. Juli 2014 sollen bei der Rentenberechnung für jedes dieser Kinder zwei Entgeltpunkte – bisher wird ein Entgeltpunkt angerechnet –
gutgeschrieben werden, was etwa 28 Euro monatlich entspricht. Das entsprechende Gesetz befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren und soll vor der Sommerpause verabschiedet werden. Die erhöhte Mütterrente wird voraussichtlich im Herbst, und dann rückwirkend, ausgezahlt.
Diese Erhöhung werde, so Paschke, sowohl für Versicherte gelten, die erst in ein paar Jahren in Rente gehen, als auch für diejenigen, die bereits Rentner sind. Markus Paschke weist darauf hin, dass derzeit Betrüger deutschlandweit versuchten, mit Anträgen auf Mütterrente Geld zu verdienen. „Dabei gehen sie besonders perfide vor“, so der Abgeordnete. Wie von Bürgerinnen und Bürgern aus dem Wahlkreis berichtet, würden die Betrüger darauf in einem Erläuterungsschreiben, das sie unter anderem über das Internet in Umlauf bringen würden, hinweisen. „Das entspricht nicht der Wahrheit“, so der Abgeordnete.