
In Bezug auf die in Rede stehenden 26 Castoren aus England und Frankreich, sprechen Standortauswahlgesetzt (StandAG) und Atomgesetz (AtG) eine eindeutige Sprache. Die 26 Castoren, auch die fünf aus La Hague stammenden, fallen unter den §9a Abs. 2a AtG, denn in allen befinden sich Spaltprodukte, auch in den sogenannten MAW-Glaskokillen aus Frankreich. Außerdem umfasst der Paragraph die aus dem Ausland zurückkehrenden Behälter, also auch Frankreich und England. Die so definierten Castoren werden in standortnahe Zwischenlager verbracht, zu denen Gorleben bekanntermaßen nicht gehört.
Auch das für die Genehmigung der Zwischenlagerung und des Transportes zuständige Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) informiert unzweideutig und öffentlich auf seiner Homepage in Bezug auf die aus Frankreich stammenden MAW-Glaskokillen: “[…]Da es sich bei Gorleben um ein zentrales und kein standortnahes Zwischenlager handelt, ist die Unterbringung dieser Abfälle von den Energieversorgungsunternehmen für ein standortnahes Zwischenlager zu beantragen.“
„Nach den vorliegenden Fakten wird es keine Castortransporte ins Zwischenlager nach Gorleben mehr geben. Deswegen werden auch keine großen Polizeikontingente mehr zur Absicherung solcher Transporte benötigt. Aus meiner Sicht steht deswegen einer neuen Verwendung der „Schlieffen-Kaserne“ durch die Hansestadt Lüneburg nichts entgegen. In diesem Sinne habe ich mich auch mit einem Schreiben an den Bundesinnenminister de Maiziére gewandt.“ so Hiltrud Lotze und führt aus: „Zurzeit laufen Gespräche zwischen Bund, Ländern und Energieversorgern. Klar ist, dass die fünf Castoren aus Frankreich 2015 zurückgenommen werden müssen. Bei diesen Verhandlungen geht es um die Frage, in welches standortnahe Zwischenlager sie verbracht werden. Gorleben kommt hierfür nach der bestehenden Gesetzeslage und dem erklärten Willen von Bund und Ländern nicht in Frage. Nachdem nun Hessen auch seine Bereitschaft zur Aufnahme erklärt hat, ist die Diskussion um weitere Transporte nach Gorleben hinfällig.“